Hallenordnung:
- Wird in der Halle geritten, ist das Longieren untersagt!
- Springen ist nur im Einvernehmen mit den jeweiligen anderen eingetragenen Nutzern gestattet.
- Im Einvernehmen mit dem eingetragenen Hallennutzer können weitere Reiter hinzukommen; es sollen nicht zeitgleich mehr als 3 Pferde in der Halle sein (Ausnahme: Reitstunden)
- Der Vorstand kann i.V.m. den Reitlehrern bei Bedarf den Plan zu Gunsten weiterer Reitstunden oder Lehrgänge ändern
- Die mit * gekennzeichneten Personen sind verantwortlich für den Hufschlag-Dienst (Hufschlag schippen und Schubkarre entleeren)!
- Das Freilaufen der Pferde ist nur unter Aufsicht gestattet und nachrangig gegenüber reitenden Mitgliedern zu sehen!
- Jeder Hallennutzer ist dafür verantwortlich, dass die von seinem Pferd hinterlassenen „Äppel“ unverzüglich entfernt werden.
- Die Hallenbenutzungsgebühr für das Kalenderjahr 2019 ist gem. bestehender Satzung bis zum 31.12.2019 zu entrichten; eine Rückerstattung gezahlter Beiträge erfolgt nicht!
Der Vorstand