Reitunterricht

Bei Interesse an Einzel-, Gruppen-, Dressur oder Springstunden nehmen Sie Kontakt mit uns auf:

vorstand@reiterfreunde-antrifttal.de

Es gelten folgende Regelungen für die Reitstunden:

Der Reitunterricht findet grundsätzlich in den im Hallen-/Sportstättenbelegungsplan vorgegebenen Zeiten, auf dem Vereinsgelände statt.

Werden Reitstunden ins Gelände verlegt ist der Ausbilder für die größtmögliche Sicherheit (Helmpflicht, vollständige Ausrüstung/Ausstattung, ggf. ausreichende Anzahl von Führern, etc.) verantwortlich.

Der Schulbetrieb mit Reitschülern ohne eigenes Pferd findet ausschließlich auf den Vereinspferden statt.

Der Ausbilder ist während der gesamten Unterrichtserteilung (vom Fertigmachen der Pferde bis zum Einstellen in die Box) anwesend. Eine Übertragung von Verantwortlichkeiten an andere Personen, insbesondere an Minderjährige, ist nicht statthaft. Ausgenommen hiervon ist die Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung, sowie beim Führen der Pferde.

Die Pflichten der Reitschüler:

Die Abrechnung der Reitstunden erfolgt unmittelbar beim Ausbilder, am Tag der Erteilung in bar.

Reitschüler kommen ½ Std. vor Beginn des Unterrichtes an den Stall.

Das Putzen, Satteln und Trensen (zunächst unter Mithilfe und Anleitung der Ausbilder) ist Aufgabe des Reitschülers.

Nach Ende der Reitstunde gehört der Hufschlagdienst, das Abäppeln des Reitbodens, das Absatteln des Pferdes (inkl. Abwaschen des Gebisses), Verbringen der Ausrüstung in den Schrank, Kehren des Anbindeplatzes und das Misten der Box (zunächst unter Mithilfe und Anleitung der Ausbilder) zu den Aufgaben des Reitschülers. Dies bedeutet, dass nach der Reitstunde weitere ca. 30 min am Stall einzukalkulieren sind. Weisungen hierzu erteilt der Ausbilder unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes. In begründeten Ausnahmefällen kann der Ausbilder Zugeständnisse machen.

Muss der Ausbilder die Masse dieser Tätigkeiten selbst machen, weil Reitschüler auch nach längerer Betreuung und Erklärung hierzu nicht in der Lage sind oder zu spät kommen bzw. den Stall zu früh verlassen, kann die Reitstundengebühr um 3 € pro ½ Std. angehoben werden.

Wird eine Reitstunde nicht zeitgerecht beim Ausbilder abgesagt (i.d.R. 1 Tag vorher), so ist die Stunde auch bei Nichterscheinen zu bezahlen! Hintergrund hierfür ist, dass organisatorische Regelungen zur Verschiebung nachfolgender Reitstunden, Pflege und Bewegung der Schulpferde und die Hallennutzung durch Privatreiter/-Pferde kurzfristig nicht möglich sind und i.d.R der Ausbilder selbst die Schulpferde zu versorgen hat.

Stellen Reitschüler oder Erziehungsberechtigte der Reitschüler Abweichungen von vorstehenden Regeln fest, wenden sie sich bitte an den Vorstand.

 

Weitere Informationen für Ausbilder:

Die Erteilung von Reitunterricht bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Vorstandes.

Der Reitunterricht findet grundsätzlich in den im Hallen-/Sportstättenbelegungsplan vorgegebenen Zeiten, auf dem Vereinsgelände statt. Abweichungen hiervon sind im Ausnahmefall mit betroffenen anderen Nutzern/Ausbildern und den Reitbeteiligungen der Vereinspferde zeitgerecht vorher abzustimmen.

Der Ausbilder ist verantwortlich für:

Die sichere Durchführung des Unterrichts

  • Die vollständige Ausrüstung/Ausstattung der Reitschüler (Helmpflicht, etc)
  • Die vollständige und sichere Ausstattung der eingesetzten Pferde
  • Das ordnungsgemäße Verlassen der Trainingseinrichtung – Beseitigen der Pferdeäppel, Hochlegen der Stangen, Hufschlagdienst, etc.)
  • Die Sauberkeit der Boxen der genutzten Vereinspferde